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BVerwG, 11.09.1956 - I B 147.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Höhe des Landabfindungsanspruchs infolge eines auf Grund der Reichsumlegungsordnung in Rhade (Westf.) durchgeführten Umlegungsverfahrens
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1956 - IX G 3/55
- BVerwG, 11.09.1956 - I B 147.56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
Auszug aus BVerwG, 11.09.1956 - I B 147.56
Das Flurbereinigungsgericht hat sich im übrigen von den anerkannten Rechtsgrundsätzen des Flurbereinigungsrechts leiten lassen und, worauf es allein entscheidend ankommt, geprüft, ob die Abfindung des Klägers gemäß § 48 RUO wertgleich mit seinem Alfbesitz ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 25. April 1956 - BVerwG I B 201.55 -). - BVerwG, 08.12.1955 - I C 76.55
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes einer Landwirtin gegen …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1956 - I B 147.56
Im Flurbereinigungsverfahren kann sich niemand darauf berufen, daß andere Beteiligte durch den Umlegungsplan bessergestellt seien, es sei denn, daß der einzelne aus unsachlichen Erwägungen anderen gegenüber benachteiligt worden ist (vgl. hierzu Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1955 - BVerwß I C 76.55 -).